Wie geschickt sich die Medizin unter dem Deckmantel eines Seelsorgers als der Böse in einem Schafspelz präsentiert und die Opfer als Kollateralschaden, den man in Kauf zu nehmen habe - hinstellt, mehr dazu können sie unter folgenden Links lesen:
http://www.sonnenstrahl.org/sternenkindinfo/medizin-wolf-im-schafspelz/
http://www.oeko-net.de/kommune/kommune4-97/AKUNZ4.html
http://www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/seelsorge/roemisch-katholische-kirche/die-hebamme-auf-leben-und-tod/
Bei Begräbnissen im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes achten Sie im eigenen Interesse auf das "Kreuz mit dem Kreuz"
Dazu gehört auch der Klinikintern und durch große Bestatter gerne geben den Hinweis - der Firmenintern korrekt - doch gemäß dem Sozialgesetz vollkommen ungesetzlich als auch falsch ist. Behauptet wird, das Angehörige für die Kosten eines Begräbnisses aufkommen müssen - nur weil Sie ein Begräbnis von einem Familienmitglied bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag gegeben haben! Richtig gestellt: bei einem während der Schwangerschaft, geburt oder kurz danach verstorbenen Kind hat nur die Mutter die Pflicht, ein begräbnis in Auftrag zu geben. Erlauben das ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, dann soll die Mutter ezu einem kleinen Bestatter gehen, denn hier wird angeboten, das der Bestatter direkt mit dem Sozialamte ein einfaches Begräbnis verrechnet: voraussetzung, die Mutter bringt bei Auftragserteilung dem bestatter ihre wirtschaftlichen Einkommenverhältnisse mit als auch eine Kopie ihrer Krankenakte (Spitalaufenthaltes) aus der die Sozialversicherungsnummer und der Vor- und Familienname der Mutter hervorgeht, sowie die Faktenlage, das diese Frau entweder ein im Mutterleib oder ein außerhalb des Mutterleibes verstorbenes Kind hat (Wien: http://ma40.sternenkind.info/ )
Wenn Ihr Kind vor oder während dem 5. SSM (Wien unter 120 mmSSL/CRL), Schweiz vor 22.+7 den Mutterleib verlassen wird, müssen sie als Schwangere ihren Bestattungswunsch dem Mediziner gegenüber deklarieren, sonst wandert ihr Kind in die Box für Ethikmüll, also in den weltweiten Handel, u.a. der Zuführung zu Forschungszentren - und das kann dann auch mal so ausgehen wie es im Juni 2012 248 während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder in der Ukraine erlebt haben: abgelegt im Strassenrand.
Betroffen sind Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben - welche offiziell nicht im Auftrag der Angehörigen, sondern offiziell im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes - einseitig nur mit dem röm - kath. Segen seit dem 6.12.2000 beerdigt werden, berichtet folgender Link , beginnend mit einigen Hinweisen in Bezug auf "ehrliche" Angaben eines Seelsorger.
Als positiver Gegenpol eines anderen Seelsorger der röm. kath. Kirche, welcher auf "seinem" Friedhof eine Doppelgrab gestiftet hat zur Versorgung von still geborenen Kindern, solange sie in einen 50 cm großen Sarg passen. Aufgenommen werden im Auftrag der Mutter alle ungetauften Kinder - unabhängig wie oder warum diese vor der Zeit den Mutterleib verlassen haben - so lange sich die Angehörigen mit der christlichen Ausrichtung des Friedhofs wohlfühlen. weitere Info finden Sie hier
Seelsorge und Kirche gehören getrennt, allein schon wegen der Objektivität, um allen Gerecht zu werden, in Sinne der "Ordnungen der Liebe", der Würdigung, der Gleichberechtigung. Gerne können auch Sie sich auch mit einem geplanten Volksbegehren befassen, freilich ist mir der folgende Hinweis zum gleichen Thema lieber, weil ich als USER nur Online aktiv werden muss, um das gleiche (?) zu erreichen http://www.laizismus.at/ Vielleicht sind Sie ja anderer Ansicht? Ich freue mich auf Ihre Reaktion!
Tauschen Sie als Angehörige, Hebamme, Arzt oder mitfühlende Freundin sich aus mit mir z.B. über ihr während der SS, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind. Wie Geht es Ihnen damit? was sollte anders werden?
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Mittwoch, 8. August 2012
Präsentiert sich die Medizin & Seelsorge im Schafspelz?
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Wien, Österreich
verstorbene Kinder > Lebensmittelindustrie
Es geht um die globale Lebensmittelindustrie. Zunehmend wichtiger wird Lebensmittel in grossem Stil zu verarbeiten, haltbar zu machen, geschmacklich zu verändern, weil man z.B. dem Gemüse und Obst keine Zeit mehr lässt, in Ruhe zu reifen am Stamm, in der Natur ....
Dafür "braucht" die Industrie im ganzen Jahr Obst und Gemüse - und nicht mehr nur jenes, was tagesaktuell in der Saison und zur Verfügung steht.
Mit Geschmacksverstärkern ec. wird der Versuch gewagt, zu manipulieren - und oft genug fallen wir darauf rein. Beispiel: Früchte im Joghurt. Wagen Sie den Unterschied zwischen selbst hergestellten Fruchtjoghurt und jenem was die Industrie uns anbietet. Kein Vergleich.
Ich für meinen Teil möchte nur Aufklärung betreiben, damit Ihnen und mir bewusst wird, was wo drinnen ist oder Verwendung findet.
Nur wer aufgeklärt ist, kann entscheiden.
Wer zu Hause im Beisein einer Hebamme entbindet oder in einem nur durch Hebammen betriebenes Zentrum ist davon nicht betroffen, das heißt, die hier vor der Zeit den Mutterleib verlassenden Kinder werden im Todesfall selbstverständlicher einer Totenbeschau und anschließend einem Begräbnis zugeführt.
Was weltweit nicht richtig ist, ist die Behauptung, das es nur "abgetriebene" Föten betrifft, aber der Hinweis ist am bequemsten, denn man haut doppelt hin und trifft immer: auf diese Frau, welche zum Abbruch ihrer Schwangerschaft sich entschieden hat - und auf ihr Kind (Sippenhaftung wird angewendet, obwohl es verboten ist!) Daher ist die "Aktion Allen Menschen ein Grab" von Br. Klaus Schäfer SAC (Karlsruhe) und dem Projekt Stillgeborene (Wien) ganz besonders wichtig, denn hier werden auch jene Kinder aufgenommen (Beerdigt), welche dank eines Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassen haben.
Global geht es aus Sicht und im Auftrag der Medizin immer um Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben, wenn diese im Klinikverband starben/ im Klinikverband oder in einer Gyn. Ambulanz/ Praxis den Mutterleib verließen und z.B. in Wien unter 120 mm SSL oder in der Schweiz unter 22+7 alt waren. Auch Deutschland ändert laufend sein Bestattungsrecht.
Da ich selbst ausser deutsch keine fremden Sprachen lesen, verstehen übersetzten kann, bin ich angewiesen auf andere mir zuverlässig wirkende Quellen. der Honigmann sagt "Verwendung fetaler/fötaler Zellen ist u.a. in der Medizin (als Lieferant) und bei Pepsi (als Empfänger) eine normale Geschäftstätigkeit - als das bekannt wurde, gab es zahlreiche Reaktionen:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/04/08/verwendung-fetaler-zellen-bei-pepsi-ist-normale-geschaftstatigkeit/?blogsub=confirming#blog_subscription-2
Im folgenden Blog geht man noch weiter und ruft zum Boykott auf:
http://mywakenews.wordpress.com/2011/11/01/pepsi-cola-boykott-wegen-forschungs-verwendung-von-babystammzellen-abgetriebener-foten-wake-news/
So weit möchte ich nicht gehen, mit meinem Blog zum Boykott aufzurufen, denn in ihre freie Entscheidung kann und will ich nicht eingreifen. Aber wenn Sie Pepsi - Cola trinken, dann in Zukunft im Bewusstsein, das dieses und andere Produkte unter der Verwendung von Kindern zustande kam, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben. Prost! Mahlzeit!
PS: nicht mit mir.
Dafür "braucht" die Industrie im ganzen Jahr Obst und Gemüse - und nicht mehr nur jenes, was tagesaktuell in der Saison und zur Verfügung steht.
Mit Geschmacksverstärkern ec. wird der Versuch gewagt, zu manipulieren - und oft genug fallen wir darauf rein. Beispiel: Früchte im Joghurt. Wagen Sie den Unterschied zwischen selbst hergestellten Fruchtjoghurt und jenem was die Industrie uns anbietet. Kein Vergleich.
Ich für meinen Teil möchte nur Aufklärung betreiben, damit Ihnen und mir bewusst wird, was wo drinnen ist oder Verwendung findet.
Nur wer aufgeklärt ist, kann entscheiden.
Wer zu Hause im Beisein einer Hebamme entbindet oder in einem nur durch Hebammen betriebenes Zentrum ist davon nicht betroffen, das heißt, die hier vor der Zeit den Mutterleib verlassenden Kinder werden im Todesfall selbstverständlicher einer Totenbeschau und anschließend einem Begräbnis zugeführt.
Was weltweit nicht richtig ist, ist die Behauptung, das es nur "abgetriebene" Föten betrifft, aber der Hinweis ist am bequemsten, denn man haut doppelt hin und trifft immer: auf diese Frau, welche zum Abbruch ihrer Schwangerschaft sich entschieden hat - und auf ihr Kind (Sippenhaftung wird angewendet, obwohl es verboten ist!) Daher ist die "Aktion Allen Menschen ein Grab" von Br. Klaus Schäfer SAC (Karlsruhe) und dem Projekt Stillgeborene (Wien) ganz besonders wichtig, denn hier werden auch jene Kinder aufgenommen (Beerdigt), welche dank eines Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassen haben.
Global geht es aus Sicht und im Auftrag der Medizin immer um Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben, wenn diese im Klinikverband starben/ im Klinikverband oder in einer Gyn. Ambulanz/ Praxis den Mutterleib verließen und z.B. in Wien unter 120 mm SSL oder in der Schweiz unter 22+7 alt waren. Auch Deutschland ändert laufend sein Bestattungsrecht.
Da ich selbst ausser deutsch keine fremden Sprachen lesen, verstehen übersetzten kann, bin ich angewiesen auf andere mir zuverlässig wirkende Quellen. der Honigmann sagt "Verwendung fetaler/fötaler Zellen ist u.a. in der Medizin (als Lieferant) und bei Pepsi (als Empfänger) eine normale Geschäftstätigkeit - als das bekannt wurde, gab es zahlreiche Reaktionen:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/04/08/verwendung-fetaler-zellen-bei-pepsi-ist-normale-geschaftstatigkeit/?blogsub=confirming#blog_subscription-2
Im folgenden Blog geht man noch weiter und ruft zum Boykott auf:
http://mywakenews.wordpress.com/2011/11/01/pepsi-cola-boykott-wegen-forschungs-verwendung-von-babystammzellen-abgetriebener-foten-wake-news/
So weit möchte ich nicht gehen, mit meinem Blog zum Boykott aufzurufen, denn in ihre freie Entscheidung kann und will ich nicht eingreifen. Aber wenn Sie Pepsi - Cola trinken, dann in Zukunft im Bewusstsein, das dieses und andere Produkte unter der Verwendung von Kindern zustande kam, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben. Prost! Mahlzeit!
PS: nicht mit mir.
Dienstag, 7. August 2012
Definition "Kind"
Für die Medizin und den Staat tritt 'das Kind um seiner selbst Willen' zum ersten Mal in Erscheinung, nachdem es die Ausstellung der "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" durch Arzt/Hebamme/Klinik, die Ausstellung der Geburtsurkunde (In Verbindung mit der Mutter und dem Standesamt) und der anschließenden Ausstellung eigenen Sozialversicherungsnummer überlebt hat. Ab diesem Zeitpunkt ist die Zuführung zu einer Totenbeschau/ Begräbnis für alle selbstverständlich - im Gegensatz zu einem Kind, welches während seiner Schwangerschaft (SS), Geburt oder kurz danach starb. Ich fordere - zumindest wenn Angehörige es wünschen - allen Menschen ein Grab! Dem widerspricht die Medizin, denn sie fordert für Forschung und Erzeugung von Produkten noch sehr viel mehr Material, daher präsentiert sich die Medizin wie ein Wolf im Schafspelz.
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