Mittwoch, 8. August 2012

Präsentiert sich die Medizin & Seelsorge im Schafspelz?

Wie geschickt sich die Medizin unter dem Deckmantel eines Seelsorgers als der Böse in einem Schafspelz präsentiert und die Opfer als Kollateralschaden, den man in Kauf zu nehmen habe - hinstellt, mehr dazu können sie unter folgenden Links lesen:
 http://www.sonnenstrahl.org/sternenkindinfo/medizin-wolf-im-schafspelz/


http://www.oeko-net.de/kommune/kommune4-97/AKUNZ4.html

http://www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/seelsorge/roemisch-katholische-kirche/die-hebamme-auf-leben-und-tod/

Bei Begräbnissen im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes achten Sie im eigenen Interesse auf das "Kreuz mit dem Kreuz"

Dazu gehört auch der Klinikintern und durch große Bestatter gerne geben den Hinweis - der Firmenintern korrekt - doch gemäß dem Sozialgesetz vollkommen ungesetzlich als auch falsch ist. Behauptet wird, das Angehörige für die Kosten eines Begräbnisses aufkommen müssen - nur weil Sie ein Begräbnis von einem Familienmitglied bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag gegeben haben! Richtig gestellt: bei einem während der Schwangerschaft, geburt oder kurz danach verstorbenen Kind hat nur die Mutter die Pflicht, ein begräbnis in Auftrag zu geben. Erlauben das ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, dann soll die Mutter ezu einem kleinen Bestatter gehen, denn hier wird angeboten, das der Bestatter direkt mit dem Sozialamte ein einfaches Begräbnis verrechnet: voraussetzung, die Mutter bringt bei Auftragserteilung dem bestatter ihre wirtschaftlichen Einkommenverhältnisse mit als auch eine Kopie ihrer Krankenakte (Spitalaufenthaltes) aus der die Sozialversicherungsnummer und der Vor- und Familienname der Mutter hervorgeht, sowie die Faktenlage, das diese Frau entweder ein im Mutterleib oder ein außerhalb des Mutterleibes verstorbenes Kind hat (Wien: http://ma40.sternenkind.info/ )
Wenn Ihr Kind vor oder während dem 5. SSM (Wien unter 120 mmSSL/CRL), Schweiz vor 22.+7 den Mutterleib verlassen wird, müssen sie als Schwangere ihren Bestattungswunsch dem Mediziner gegenüber deklarieren, sonst wandert ihr Kind in die Box für Ethikmüll, also in den weltweiten Handel, u.a. der Zuführung zu Forschungszentren - und das kann dann auch mal so ausgehen wie es im Juni 2012 248 während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder in der Ukraine erlebt haben: abgelegt im Strassenrand.

Betroffen sind Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben - welche offiziell nicht im Auftrag der Angehörigen, sondern offiziell im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes - einseitig nur mit dem röm - kath. Segen seit dem 6.12.2000 beerdigt werden, berichtet folgender Link , beginnend mit einigen Hinweisen in Bezug auf "ehrliche" Angaben eines Seelsorger.

Als positiver Gegenpol eines anderen Seelsorger der röm. kath. Kirche, welcher auf "seinem" Friedhof eine Doppelgrab gestiftet hat zur Versorgung von still geborenen Kindern, solange sie in einen 50 cm großen Sarg passen. Aufgenommen werden im Auftrag der Mutter alle ungetauften Kinder - unabhängig wie oder warum diese vor der Zeit den Mutterleib verlassen haben - so lange sich die Angehörigen mit der christlichen Ausrichtung des Friedhofs wohlfühlen. weitere Info finden Sie hier

Seelsorge und Kirche gehören getrennt, allein schon wegen der Objektivität, um allen Gerecht zu werden, in Sinne der "Ordnungen der Liebe", der Würdigung, der Gleichberechtigung. Gerne können auch Sie sich auch mit einem geplanten Volksbegehren befassen, freilich ist mir der folgende Hinweis zum gleichen Thema lieber, weil ich als USER nur Online aktiv werden muss, um das gleiche (?) zu erreichen http://www.laizismus.at/ Vielleicht sind Sie ja anderer Ansicht? Ich freue mich auf Ihre Reaktion!

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